SONNENBERG SOFTWARE · PEP WEB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltung
Sonnenberg SoftwareAndreas Sonnenberg
Am Denkmal 12
30952 Ronnenberg
Deutschland
E-Mail: info@sonnenberg-software.de
Diese Bedingungen betreffen die Bereitstellung von PEP WEB und die dazu vereinbarten Leistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der bloße Besuch dieser Website begründet keinen Softwarevertrag.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Produktwebsite informiert über die Software und ermöglicht die Kontaktaufnahme. Ein Vertrag kommt durch ein konkretes Angebot und dessen Annahme zustande. Auf dieser Website erfolgt keine verbindliche Bestellung und keine Zahlung.
3. Leistungsumfang
PEP WEB unterstützt die Personaleinsatzplanung, Personalverwaltung, Arbeitszeitkonten, Abwesenheitsverwaltung und ergänzende Organisationsaufgaben. Die geschuldeten Leistungen einschließlich Installation, Bereitstellung, Einrichtung und Datenübernahme ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
4. Nutzungsrechte
Umfang und Dauer der Nutzungsrechte sowie die Zahl der Standorte, Benutzer oder Installationen richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
5. Vergütung
Preise, Umsatzsteuerbehandlung, Abrechnungsintervalle, Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus dem angenommenen Angebot.
6. Mitwirkung und fachliche Prüfung
Der Kunde stellt die vereinbarten technischen Voraussetzungen und Daten bereit und schützt Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes vor unberechtigtem Zugriff. Die Software unterstützt die fachliche Arbeit. Dienstpläne, Zeitberechnungen, Prüfhinweise und Auswertungen sind durch die zuständigen Personen zu prüfen. Die verantwortliche Organisation bleibt für die Einhaltung der jeweils geltenden arbeitsrechtlichen, tariflichen und organisatorischen Vorgaben zuständig.
Werden Beschäftigte oder andere berechtigte Nutzer eingebunden, organisiert der Kunde deren Berechtigungen und die vertrauliche Weitergabe persönlicher Zugangsdaten. Hinweise auf unberechtigte Zugriffe oder erhebliche Funktionsstörungen sind dem jeweiligen Ansprechpartner für den Softwarebetrieb zeitnah mitzuteilen. Gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
7. Betrieb, Support und Aktualisierungen
Hosting, Datensicherung, Wiederherstellung, Wartung, Support und Aktualisierungen erfolgen im vertraglich vereinbarten Umfang. Gesetzlich zwingende Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und der vereinbarten Zwecke verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung erfolgt, ist hierfür vor Beginn der Verarbeitung eine entsprechende Vereinbarung erforderlich. Die verantwortliche Organisation legt Berechtigungen und den zulässigen Umgang mit Personal- und Gesundheitsdaten fest.
9. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Haftungsregelungen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
10. Laufzeit und Vertragsende
Laufzeit, Kündigungsfristen und eine etwaige Verlängerung richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Bei gehosteten Leistungen richten sich Datenexport, Zugriff nach Vertragsende und Löschung nach den vereinbarten Regelungen und den gesetzlichen Vorgaben.
11. Gesetzliche Verbraucherrechte
Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, bleiben die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften einschließlich eines gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrechts unberührt. Die jeweils erforderlichen Vertragsinformationen werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Änderungen von Leistungsumfang, Nutzungsrechten oder Vergütung bedürfen einer Vereinbarung der Vertragsparteien. Der Vorrang individueller Abreden wird durch Formerfordernisse nicht eingeschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Bestandteil des Vertrags werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Wirksamkeit des übrigen Vertrags und die anwendbaren Ersatzregelungen.
